Am Ende der Gerechtigkeit

In den USA degradieren rigide Gesetzespakete den Beruf des Strafverteidigers zum professionellen Bittsteller.
© Andrian Kreye



Steht man am Morgen eines beliebigen Werktages vor dem weit in den Himmel ragenden Gründerzeitgebäude des New Yorker Strafgerichts in der Center Street Nummer 100, dann kann es passieren, dass einen junge Damen und Herren höflich und mit einem angedeuteten Bückling begrüßen. Das wird vor allem daran liegen, dass man Weißer ist und sich ordentlich angezogen hat. Die jungen Damen und Herren dagegen, allesamt Schwarze und Latinos, haben zwar ihr bestes Gewand aus dem Schrank geholt, doch das beschränkt sich bei den Bewohnern der New Yorker Armenviertel oft auf einen sauberen Trainingsanzug oder ein Baseballhemd ohne Löcher. Sie sind die Angeklagten, oder die Freunde und Verwandten von Angeklagten, und Weiße, das wissen sie, werden ihnen in einem der 16 Stockwerke des Gerichtsgebäudes mit ziemlicher Sicherheit in einer Machtposition begegnen. Als Anwalt, Richter oder Geschworener. In jedem Fall sollte man da gleich mal einen guten Eindruck machen. Denn im amerikanischen Strafrecht gibt es de facto längst keine Ankläger und Angeklagten mehr, sondern nur noch die Strafmacht der Justiz und ihre beschuldigten Bittsteller.

So wie Thomas Washington, einen 28jährigen, schwarzen, arbeitslosen Metallarbeiter aus Harlem, der an diesem Morgen angeklagt wird, für einen Drogendeal Schmiere gestanden zu haben, bei dem ein Straßendealer für 20 Dollar Crack an einen Zivilbeamten verkauft hat. Jetzt droht sein Leben als Kollateralschaden des Antidrogenkrieges zu enden, wie das so vieler Schwarzer und Latinos, die inzwischen 60 Prozent der über eine Million Häftlinge in den USA stellen.

Seit sieben Monaten sitzt Washington schon in Untersuchungshaft. Drei Jahre Gefängnis hat ihm der Staatsanwalt angeboten. Aber Washington blieb stur und beharrt auf seine erste Aussage: Er sei nur zufällig an der Ecke herumgestanden, als der Dealer verhaftet wurde. Sein Verteidiger Zwi Wasserstein, ein drahtiger, junger Mann, der sein leidenschaftliches Plädoyer mit ausladenden Gesten unterstreicht, hat insgeheim nicht allzuviel Hoffnungen. Die Zeugen, allesamt Polizeibeamte, haben sich ganz offensichtlich gut abgesprochen. Schuldig oder nicht - Washington hat sich auf das Angebot nicht eingelassen, raubt dem Staat in den Augen von Staatsanwalt und Richter mit dem aufwendigen Prozeß Zeit und Geld, und läuft nun Gefahr zu vierinhalb bis 25 Jahren verurteilt zu werden. Denn, so sein Verteidiger Zwi Wasserstein, “wer sich auf die Angebote des Staatsanwaltes nicht einläßt, der hat die Justiz schon von vorneherein verärgert." Dann verhängt der Richter auch gerne mal die Höchststrafe.

Das Ende der Strafjustiz zu beklagen ist keine polemische Behauptung, sondern die durchgängige Meinung amerikanischer Anwälte über den gegenwärtigen Zustand ihres Rechtssystems. Sogar im New York Magazine, dem Wochenblatt für Besserverdienende, war neulich eine sechsseitige Reportage über den Niedergang der Strafverteidigung zu lesen. Prominente Anwälte meldeten sich da zu Wort. Ben Brafman zum Beispiel, Staranwalt für die Stars, ein bulliger Mann, der seine breiten Schultern stets in maßgeschneiderte Nadelstreifen steckt. Der kam letztes Jahr in die Schlagzeilen, weil er den Musikproduzenten und Rapstar Sean “Puff Daddy" Combs davor bewahrte, wegen einer Schießerei im Nachtclub USA für bis zu fünfzehn Jahren ins Gefängnis zu wandern. Als das Urteil damals verkündet wurde, brach Brafman in Tränen aus. Nicht weil er ein so emotionaler Mensch ist, sondern weil er wußte, dass ein Sieg vor Gericht in den meisten Strafrechtsfällen eine Ausnahme geworden ist. Nicht nur das - alleine der Umstand, dass Puff Daddy's Fall überhaupt vor Gericht verhandelt wurde, war schon ungewöhnlich.

Das amerikanische Justizsystem hat in den letzten 30 Jahren eine Metamorphose durchlaufen, die inzwischen die Grundsätze der Rechtsbarkeit in Frage stellt. Alleine das Strafgesetzbuch des Bundesstaates New York ist von 200 auf 600 Seiten angewachsen. Und hier hat diese Metamorphose auch begonnen. Mit den strengen Drogengesetzen, die Nelson Rockefeller während seiner Amtszeit als Gouverneur des Staates New York durchsetzte. Die Rockefeller Laws etablierten 1973 für den Verkauf von 2 Unzen (etwas über 56 Gramm) beziehungsweise den Besitz von 4 Unzen (knapp 114 Gramm) Rauschgift erstmals Mindeststrafen von 15 Jahren Gefängnis ohne Bewährung. Weitere Bundesstaaten folgten dem Beispiel. Höhepunkt der drakonischen Gesetzgebungen waren bisher die 1994 per Volksentscheid erlassenen so genannten “3 Strikes"-Laws in Kalifornien, die auf der Grundregel des Baseball basieren, dass man nach drei verpatzten Aufschlägen ausscheidet, und nach denen Rückfalltäter für ihre dritte Straftat automatisch Lebenslänglich bekommen.

Das Fatale an Gesetzen dieser Art - die Politiker der Legislative nehmen den Richtern damit jede Art von Spielraum. Viele Gesetze sind so eng ausgelegt, dass es zu kuriosen Verurteilungen kommt, wie in einem Fall in Los Angeles, bei dem ein zweifach vorbestrafter 19jähriger gegen den Willen des Richters für den Diebstahl einer Pizza zu lebenslänglicher Haftstrafe verdonnert werden mußte. Gleichzeitig wurden die Staatsanwälte mit immer neuen Befugnissen und Mitteln ausgestattet. Das Büro des New Yorker District Attorney wuchs in den letzten zwanzig Jahren von 150 auf 600 Staatsanwälte an. Statt einem “Investigator" gibt es inzwischen 80 fest angestellte Detektive, die nach Indizien und Beweisen suchen. Nur wenige Pivatkanzleien können da noch mithalten. Also wird außergerichtlich verhandelt. So genannte “Plea Bargains" sind längst die Norm. Der Staatsanwalt macht ein Angebot, das deutlich unter der Höchsstrafe liegt. Der Verteidiger versucht das noch etwas runterzuhandeln, bringt beispielsweise Mitarbeit oder die Bereitschaft strafrechtlich relevante Informationen über Dritte weiterzugeben ins Spiel, macht seinen Mandanten also zum Spitzel, und wird so in den meisten Fällen eine geringere Strafe herausschlagen.

“Unsere Arbeit war früher immer ein großer Spaß", sagt Verteidiger Joel Rudin. “Man hat mit den Staatsanwälten auf gleicher Ebene gerungen. Aber heute halten die Staatsanwälte sämtliche guten Karten in der Hand. Es ist buchstäblich unmöglich geworden, gegen das System zu gewinnen." Was aus dem Mund eines Verteidigers mit Stundensätzen bis zu 250 Dollar noch wie die wehmütige Erinnerungen an den Sportsgeist vergangener Zeiten klingt, wird in den Schützengräben der Strafjustiz zum existentiellen Problem. Dann nämlich, wenn sich ein Angeklagter keinen privaten Anwalt leisten kann und darauf angewiesen ist, sich von einem Pflichtverteidiger vertreten zu lassen. Wer da in Texas vor Gericht steht, hat besonderes Pech, denn dort gibt es kein Public Defenders Office, sondern nur die Auflage für alle Anwälte einen Mindestsatz ihrer Zeit dem Staat als Pflichtverteidiger zur Verfügung zu stehen. Da kann es dann eben auch vorkommen, dass ein Spezialist für Steuerrecht einen Todeskandidaten verteidigen muß.

In New York ist die Lage besser. Da werden zum Beispiel 60 Prozent aller Angeklagten, die sich keinen eigenen Anwalt leisten können, von der Legal Aid Society übernommen, einem Büro von 350 hauptamtlichen Pflichtverteidigern, die ihre Mandanten mit dem kämpferischen Ethos von Menschenrechtsaktivisten vertreten. Doch selbst sie stoßen mit ihrem Kampfgeist schnell an die Grenzen der Realität.

Wie Zwi Wasserstein an diesem Morgen. Im Normalfall bearbeitet er als Pflichtverteidiger zu jeder Zeit zwischen 60 und 80 Fällen gleichzeitig. In Verhandlung geht dabei nur ein Bruchteil. “Wir sind eigentlich fast immer gezwungen, auf das Angebot des Staatsanwaltes einzugehen", sagt er. “Das reduziert unsere Arbeit auf ein reines Verhandeln. In vielen Fällen sind wir als Verteidiger eigentlich nur die professionell geschulten Bittsteller unserer Mandanten."

Der Prozess gegen Thomas Washington dauert nicht lange. Nach vier Verhandlungstagen befindet die Jury einstimmig: schuldig. Zwar glauben einige der Juroren, die Praxis der Polizei, kleine Straßendealer zum Verkauf von Drogen anzustiften, sei nicht gerade im Einklang mit der amerikanischen Verfassung. Aber das wurde hier nicht verhandelt. Das wäre eine Frage für das Verfassungsgericht. Sie finden den Angeklagten auch viel sympathischer, als die beiden Zivilbeamten, die mit dem verschüchterten jungen Mann ganz offensichtlich ihre Verhaftungsquote heben wollen. Aber auch das steht nicht zur Debatte. Und so blieb ihnen nichts anderes übrig, als nach Beweislage zu entscheiden. Auch die Richterin hat nicht viel Spielraum. Sie zeigt sich gnädig, gibt ihm nur viereinhalb Jahre.

Hätte der Dealer an diesem Tag übrigens zwei Briefchen mit Kokainpulver verkauft, und nicht zwei Röhrchen mit Crack, wäre Thomas Washington vielleicht sogar mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Doch auch da läßt das Gesetz keinen Spielraum. Bei Crack reicht schon ein Zehntel der Menge, damit das Vergehen als Straftat der Klasse A 1 oder A 2 eingestuft und somit mit hohen Haftstrafen ohne Bewährung geahndet wird. Der Bürgerrechtler Reverend Jesse Jackson hat diesen Unterschied in der Rechtsprechung schon mehr als einmal als rassistisch angeprangert. Koksen ist die Sucht meist weißer Wohlhabender, Crack die Drogen der Minderheitenviertel.

Für Zwi Wasserstein ist diese strafrechtliche Feinheit nur ein Steinchen im Mosaik des amerikanischen Strafrechts, das ein recht monochromes Bild ergibt. “Die überwiegende Anzahl meiner Mandanten sind Schwarze und Latinos", stellt er trocken fest. Und auch der Umstand, dass sie morgens vor dem Gerichtsgebäude Weiße präventiv erst einmal grüßen, verwundert ihn nicht weiter. “Hier unten am Gericht herrscht manchmal schon eine ganz schön koloniale Atmosphäre", sagt er. Für Zwi Wasserstein nur ein Grund mehr, um das Recht seiner Mandanten zu kämpfen.

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