Deswegen wurde dem nervösen, jungen Mann auch das diplomatische Mißgeschick seiner Regierung nachgesehen, für dessen Entschuldigung er fast die gesamten fünf Minuten seiner Redezeit verbrauchte. Man habe da neulich ein Schreiben des amerikanischen Außenministeriums bekommen, berichtete er. Darin hätten die USA seiner Regierung ein gegenseitiges Abkommen angeboten, in dem sich die beiden Staaten versicherten, die Staatsbürger des Vertragspartners nicht ohne dessen Zustimmung an den Internationalen Strafgerichtshof auszuliefern. Man habe diesen Vertrag nun unterschrieben und erst jetzt begriffen, was man damit angerichtet habe.
Es gehört in Kreisen der Diplomatie zwar zum Alltag, aber nicht gerade zu den feinen Manieren, unerfahrene Kleinstaaten mit Winkelzügen des internationalen Rechts zu überrollen. Da spielt es keine Rolle, dass das osttimoresisch-amerikanische Abkommen keine großen Auswirkungen auf das Funktionieren des ISGH haben wird. Für die Anwesenden war der rüde Umgang mit dem Inselstaat allerdings nur ein Beweis mehr, mit welchem imperialen Gestus die USA in die Verhandlungen zum Aufbau des Internationalen Strafgerichtshofes herangehen.
Osttimor war auch keineswegs das einzige Vertragsland, das in den letzten Wochen einen solchen Brief aus dem Washington bekam, in denen Mitgeliedsstaaten des ISGH, so auch der Bundesrepublik, angetragen wurde, amerikanischen Bürgern und Staatsorganen Immunität vor dem ISGH zu garantieren.
Mit sanftem Druck versuchten die amerikanischen Außenpolitiker die vermeintlich bilateralen Abkommen einerseits zur Nebensächlichkeit, andererseits zur Eilsache zu deklarieren. Nur zu verständlich - ein Passus in den Statuten des ISGH sichert den Vertragsstaaten zu, dass Abkommen, die vor der Ratifizierung des Gerichtshofes mit Drittstaate abgeschlossen wurden, juristische Priorität über die internationale Gerichtsbarkeit bekommen. Würden die Mitglieder des ISGH nun in den nächsten Wochen solcherlei Nichtauslieferungsverträge abschließen, hätten die im Zweifelsfalle Vorrang, was einer de facto Neutralität der USA gleichkäme.
Nur wenige Mitgliedsländer des ISGH sind bisher auf das amerikanische Ansinnen eingegangen. Rumänien hat schon unterzeichnet und sich dafür herbe Kritik eingehandelt. Kolumbien, die Philippinen und Großbritannien haben Bereitschaft signalisiert. Kolumbien will es sich als Empfänger der weltweit drittgrößten Militärhilfe Amerikas nicht mit den Wohltätern aus dem Norden verderben. Die Philippinen lassen sich derzeit ihren eigenen Terrorkrieg von den USA finanzieren. Und Großbritannien hat seine Außenpolitik scheinbar direkt an das amerikanische State Department gekoppelt.
In New York wurden die imperialen Attitüden des Gastgeberlandes diese Woche nur mit Samthandschuhen angefaßt. Ganz will man es sich mit der Supermacht noch nicht verderben. Dabei blieben die Beobachterplätze, die Amerika als Unterzeichner der römischen Statuten zustanden, während der gesamten Sitzung mit provozierender Konsequenz leer. Nur in den Gängen schlichen ein paar Angehörige der amerikanischen UNO-Vertretung herum, die auch dafür sorgten, dass sie auch ohne Anwesenheit zu einem kompletten Satz der Arbeitspapiere kamen.
Trotzdem vollführten die Redner beim Thema Amerika einen diplomatischen Eiertanz. Die gängige Floskel, mit der man Kritik an der amerikanischen Haltung übte, war die Feststellung: “die Integrität des römischen Statuts darf nicht unterminiert werden". Nur wenige fanden wirklich deutliche Worte. Der kanadische Außenminister Bill Graham zum Beispiel, der den USA “ad hoc und oft unilaterale Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit" vorwarf.
Oder Jürgen Chrobog, Staatssekretär des deutschen Außenministeriums. Der wies nicht nur darauf hin, dass der ISHG ja seine Wurzeln in den Nürnberger Prozessen und somit in amerikanischen Grundprinzipien habe. Außerdem verdeutlichte Chrobog den Vorwurf Bill Grahams: “Die Sorgen um eine politische Instrumentalisierung des Internationalen Strafgerichtshofes sind unbegründet. Das Statut des Gerichts ist voller Schutzmechanismen. Dazu gehört, dass die Strafverfolgung durch nationale Gerichte Vorrang hat: Wenn ein Staat seine Verpflichtung zur Verfolgung schwerster Verbrechen ernst nimmt, ist der Gerichtshof gar nicht zuständig."
Dem stimmt auch der Frankfurter Völkerrechtler Michael Bothe bei, der die Sitzungen für die Berner International Humanitarian Fact Finding Commission beobachtete. “Die Amerikaner sind gegenüber allen internationalen Institutionen extrem mißtrauisch, weil sie das Amerika-Bashing leid sind", erklärt er. Die USA wären eher gewillt, einem Gerichtshof beizutreten, dessen Ankläger aus europäischen Ländern rekrutiert würden. Dabei hat als einziges Land aus dem heiklen Nahen Osten lediglich Jordanien das Statut von Rom ratifiziert.
Doch selbst wenn der Ankläger des ISGH versuchen würde, ein antikoloniales Exempel an den USA zu statuieren - das Statut ist so ausgehandelt, dass für die USA oder andere Staaten keine Gefahr besteht. “Die Tatbestände sind so formuliert, dass eine systematische Verletzung grundlegender Menschenrechte ound Regeln über die Kriegsführung vorliegen muß, damit es zur Anklage kommt", sagt Bothe. “Ein menschenrechtlicher Betriebsunfall fällt nicht darunter." Der “Fehlwurf" einiger Bomben könnte also nicht Gegenstand einer Verhandlung werden.
Außerdem: “Wer vermeiden will, dass sein Land in einen Prozeß gezogen wird, muß nur selbst ein Verfahren anstrengen." Damit entzieht sich der Fall automatisch der Zuständigkeit des ISGH. Einzig die politisch heikle Debatte über die Definition der Aggression als Verbrechen steht noch aus. Da könnten dann Erstschläge, wie sie ihn die derzeit gegen den Irak planen, darunter fallen.
Doch jenseits der imerpialen Empfindlichkeiten kommt ausgerechnet aus Amerika ein durchaus berechtigter Einwand gegen das Grundprinzip von globalen Einrichtungen wie dem Internationalen Strafgerichtshof. Immer wieder findet sich in Erklärungen der USA die Formulierung: “Wir sind nicht gewillt eine Gerichtsbarkeit zu akzeptieren, die keiner Verantwortlichkeit untersteht." Das spricht ein Grundproblem internationaler Institutionen an. In fast allen Fällen wird das demokratische Prinzip ausgeklammert. Egal wie ausgeglichen die Wahlverfahren, wie ausgewogen die Abstimmungsregeln konstruiert werden - internationale Institutionen existieren ohne die demokratische Kontrolle einer partizipierenden Wählerschaft oder den Kontrollmechanismen einer nationalstaatlichen Demokratie.
Ein Argument das die USA allerdings kaum glaubwürdig vertreten kann. Nicht solange sie ihre Bedenken mit der neokolonialen Arroganz einer Supermacht vortragen. Und auch nicht, solange Musterbeispiele undemokratischer Globalinstitutionen wie die Welthandelsorganisation, die Weltbank und der Weltwährungsfond zu den effektivsten Machtinstrumenten amerikanischer Geopolitik gehören.
Das eingangs erwähnte Abkommen zwischen Osttimor und den USA könnte übrigens an genau an einem jener Prozessen nationalstaatlicher Demokratie scheitern, welche die USA in den Statuten des ISGH so schmerzlich vermissen. Gegen Ende seiner Entschuldigungsrede versicherte der osttimoresische Gesandte noch eilig, auch wenn seine Regierung das fatale Papier schon unterzeichnet habe, sei ja noch nicht alles verloren. Das Abkommen müsse ja noch vom Parlament ratifiziert werden. Und da sähe es ja gar nicht so gut aus.