Der Terrorist und das Recht

Ein Interview mit dem Völkerrechtler Philippe Sands.
© Andrian Kreye




Welche völkerrechtlichen Konsequenzen hätte es, würde Osama bin Laden tatsächlich von Afghanistan ausgeliefert werden? Wo könnte ihm ein “fairer" Prozess gemacht werden - und nach welchem Recht? Andrian Kreye interviewte Philippe Sands, der an der New York University und an der London University Völkerrecht lehrt. Sands hat außerdem als Barrister die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch und die belgische Regierung im Prozess gegen Exdiktator General Pinochet vertreten.

SZ: Gibt es bislang Beweise dafür, dass Osama bin Laden der Urheber des Terrors ist?

Philippe Sands: Bisher ist die Beweislage völlig unklar, erst recht für die Unterstellung, dass bin Laden direkt beteiligt war. Die USA müssen sich gewaltig vorsehen, dass sie sich mit ihrer Unterstellung nicht selbst in eine Sackgasse manövrieren.

SZ: Könnte das Ganze am Ende sehr peinlich werden, wenn man ihn tatsächlich an die Amerikaner ausliefert, dann aber nicht bewiesen werden kann, dass er in die Anschläge involviert war?

Sands: Als damals über Lockerbie das Flugzeug von Attentätern zum Absturz gebracht wurde, behauptete die Regierung in England, es gäbe klare und überzeugende Beweise: Libyer seien es gewesen, vor allem diese beiden libyschen Männer, denen man nach schottischem Recht in Holland den Prozess gemacht hat. Einer der beiden wurde freigesprochen, die Beweise gegen den anderen waren ziemlich wacklig und beruhten auf Indizien. Er ist in Berufung gegangen, und viele glauben, dass er damit Erfolg haben wird. Allein dieser Fall zeigt, wie, gelinde gesagt, riskant überhastete Urteile über vermeintliche Täter sind.

SZ: Würde bin Laden ausgeliefert, nach welchem Recht würde ihm der Prozess gemacht?

Sands: Zu den Ländern, die für einen Prozess in Frage kommen, gehören natürlich die Vereinigten Staaten, aber auch jedes andere Land, das einen Bürger in diesen Angriffen verloren hat. So weit ich weiß, sind es mindestens 37 Länder. Jedes dieser Länder könnte bin Laden aburteilen. Vorausgesetzt, es gibt die entsprechenden Beweise.

SZ: Gibt es bereits internationale Gesetze, die wie internationales Strafrecht funktionieren?

Sands: Im Moment gibt es in jedem Falle diese 37 Länder, deren juristische Zuständigkeit aus dem so genannten Nationalitätsprinzip erwächst. Die Gerichtsbarkeit der USA wäre schon auf Grund des Territorial- Arguments zuständig, schließlich wurden die Anschläge dort verübt. Im übrigen würde sich eine “internationale Zuständigkeit" zur Zeit auf ungefähr 160 Staaten erstrecken. Um dazu gezählt zu werden, muss das jeweilige nationale Strafrecht die Anschläge als so schwerwiegend einstufen, dass das Land diese universale Zuständigkeit für sich beansprucht.

SZ: Gibt es in den USA eine “internationale Strafbarkeit"?

Sands: Die USA wollen sich bekanntlich bisher nicht Prinzipien des internationalen Strafrechts unterwerfen.

SZ: Befinden sich die USA damit nicht in einem Dilemma, weil sie sich stets gegen eine internationale Strafbarkeit gewehrt haben? Denn jetzt versammeln sie ihre Verbündeten aufgrund einer sehr ähnlichen Prämisse um sich.

Sands: Trotzdem, die USA müssen sich in diesem Fall nicht auf eine internationale Rechtsprechung einlassen, eben weil die meisten Opfer Amerikaner sind und die Anschläge auf US-Territorium begangen wurden.

SZ: Wenn die USA die eigenen Gesetze anwenden, wie wird dann bei der Beweisführung verfahren? Viele Beweise werden vermutlich vom CIA, von ausländischen Geheimdiensten und anderen geheimen Quellen geliefert. Solches Material würde wahrscheinlich in einem regulären Prozess nicht zugelassen.

Sands: In der Tat wäre das nach internationalen Strafrechtsprinzipien unzulässig. Dennoch ist dies ein interessanter Punkt. In den letzten drei Jahren ist bei den Vereinten Nationen eine neue Konvention zum Terrorismus verhandelt worden. Wie ich höre, soll die Konvention nun ganz oben auf die politische Tagesordnung gesetzt werden. Es geht vor allem um die Frage, unter welchen Umständen welche Beweise zulässig sind, bei wem die Beweislast liegt, und so weiter.

SZ: Momentan gibt es noch keine solche Konvention. Wie also kann man einen Verdächtigen wie Osama bin Laden überführen, falls er ausgeliefert wird?

Sands: Man kann sich schwerlich vorstellen, dass ihn in den Vereinigten Staaten ein fairer Prozess erwartenwürde. Wie soll das noch gehen in einem Land, dessen Präsident sagt, dass er ihn “tot oder lebendig" haben will. Womöglich haben also die USA selbst dafür gesorgt, dass ein Prozess gegen bin Laden im eigenen Land ausgeschlossen ist.

SZ: Nur weil Bush erklärt, er wolle ihn tot oder lebendig haben?

Sands: Nein, das ist nur ein Hinweis darauf, wie voreingenommen jedes mögliche Mitglied einer amerikanischen Jury sein würde. Was für Optionen bleiben also? Ein Lockerbie-Szenario wäre vorstellbar, ein Verfahren in einem Drittland nach US-Recht. Vielleicht in Malaysia, wenn man eine islamisches Land wünscht. Aber auch in anderen Ländern wie Frankreich, Deutschland.

SZ: Mit dem Unterschied, dass er beim Nachweis seiner Schuld in Malaysia zum Tode, in Frankreich aber zu lebenslanger Haft verurteilt werden würde.

Sands: Das stimmt. Die dritte Option wäre die sogenannte internationalisierte Prozedur, die gerade in Sierra Leone, Ost-Timor und Kambodscha Anwendung findet. Das wäre dann ein nationales Gericht, dass durch ausländische Richter internationalisiert wird. Die vierte Option wäre die kurzfristige Einrichtung eines internationalen Straftribunals durch den Sicherheitsrat wie im Falle von Jugoslawien und Ruanda.

SZ: Die afghanische Regierung will, dass er an ein islamisches Land ausgeliefert wird. Wenn man ihn aber nach der Scharia aburteilte, würde er nach einem Schuldspruch wahrscheinlich zu Tode gesteinigt. Wäre das nicht ein Konflikt verschiedener rechtlicher Kulturen?

Sands: Die Europäer jedenfalls könnten damit nicht einverstanden sein. Nach der europäischen Menschenrechtskonvention dürfen europäische Länder niemanden an ein Land ausliefern, in dem es die Todesstrafe gibt.

SZ: Kann Amerika angesichts dieser rechtlichen Probleme überhaupt ein Interesse an seiner Auslieferung haben?

Sands: Wie gesagt, die Amerikaner haben sich mit ihrer Konzentration auf bin Laden selbst in eine Ecke gedrängt. Wenn es Beweise gäbe, die auf eine andere Person deuten, müssten alle einschlägigen Resolutionen, die Aktionen der Nato, alle Beschlüsse des Sicherheitsrates auch für diese Person gelten. Deshalb hat Verteidigungsminister Rumsfeld jetzt auch klargestellt, dass es hier nicht nur um bin Laden geht. Es scheint, als diente bin Laden dafür, der Wut der Menschen ein Ziel zu geben - was kaum vermeidbar ist. Und bei all dem darf man nicht vergessen, wie sehr sich die USA dem Recht verpflichtet fühlen.


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