Verfassungsfeinde im Weißen Haus

Die Antiterrormaßnahmen von George W. Bushs Regierung verändern das amerikanische Rechtsverständnis.
© Andrian Kreye



Neulich bei einem Abendessen von Europäern in New York, stellte einer der Gäste die unsichere Frage, ob denn das alles wirklich so schlimm sei. Ob er da was falsch verstanden habe, oder althergebrachten Antiamerikanismen aufgesessen sei. Nein, versicherte man ihm, das sei die momentane Realität. Bei einem Auftritt der Schauspielerin Reno im ehrwürdigen La Mama Theater beschränkte sie ihren Monolog darauf, die aktuellen Geschehnisse seit dem 11. September zusammenzufassen. Ohne Pointen und Kalauer. Das Publikum brach trotzdem in hysterisches Gelächter aus. Es reicht schon, wenn jemand mal deutlich sagt wie es ist. Ohne die euphemisierende Sprache der Medien nimmt die Realität fast schon absurde Formen an.

Ein Beispiel. Nach dem aktuellen Stand der Dinge kann ein langjähriger Bewohner der Vereinigten Staaten unter Ausschluß der Öffentlichkeit von einem geheimen Militärgericht auf der Basis von Gerüchten und Vermutungen zum Tode verurteilt werden. Und wenn auch Präsident Bush glaubt, dass der Verurteilte Terroristen geholfen hat, wird er hingerichtet werden, ohne Anrecht auf Berufung vor einem zivilen Gerichtshof. Dieses Szenario entstammt weder der paranoiden Phantasie eines Verschwörungstheoretikers, noch einem Story Meeting in Hollywood, sondern ist die Zusammenfassung der momentanen rechtlichen Lage in den USA, die der Rechtsprofessor der Harvard University Alan M. Dershowitz in einem Essay für die New Yorker Wochenzeitung Village Voice gab. Deshowitz gehört sicherlich zur liberalen Fraktion der amerikanischen Juristen, doch keineswegs zu den uneingeschränkten Kritikern des Terrorkrieges. Noch wenige Wochen zuvor befürwortete er die Folter als Druckmittel bei Verhören potentieller Terroristen, soweit dies gerichtlich abgesegnet sei. Doch die neuesten Schritte der Regierung, sich über die die Legislative hinwegzusetzen, gingen ihm dann doch zu weit.

Das genannte Szenario sei noch nicht alles, schreibt er weiter. Die militärische Verordnung, die George W. Bush am 13. November erlassen hat, verschärft das Antiterror-Gesetzespaket des US Patriot Act vom Oktober so weit, dass ausländische Terrorverdächtige nun auf unbegrenzte Zeit ohne jeglichen Anspruch auf einen Anwalt oder eine Gerichtsverhandlung festgehalten werden können. Man könnte das Szenario noch weiter ausmalen. Nach dem momentanen Stand der Dinge, könnte in den nächsten Tagen nahe der hanseatischen Küste ein Kriegsschiff der US Marine vor Anker gehen, ein Trupp Elitesoldaten übersetzen und im Hamburger Stadtteil Harburg einen Mann festnehmen, der des Terrors verdächtigt wird. Dieser würde auf das amerikanische Schiff verbracht, vor ein Militärgericht gestellt und schon kurz darauf hingerichtet.

Noch bleiben diese Szenarien Utopie, und sollten Bushs Militärverordnungen jemals zum Tragen kommen, werden die angeklagten Mitglieder der Al-Quaida sicherlich auf wenig Sympathie einer Weltöffentlichkeit zählen können, die Bin Laden und seine Mannen lieber heute als morgen baumeln sehen will. Doch in Amerika selbst geht es in der Diskussion um Bushs Krieg gegen den Terror immer weniger um den neuen Feind, als um das neue Opfer - die amerikanische Verfassung.

Die Wochenzeitschrift The Nation zeigt auf ihrem neuesten Titelbild eine Karikatur, auf der Amerikas oberster Staatsanwalt John Ashcroft vor einer Verfassung mit Einschußlöchern wie ein Revolverheld den Rauch von einer Pistole bläst. “Die Militärgerichte sind die bisher dreisteste Initiative in einer Reihe von Gesetzen und umgeschriebenen Bundesverordnungen, die zusammengenommen ein zweites Rechtssystem installiert haben", schreibt Matthew Purdy in der New York Times. “Bushs neue Regeln für den Kampf gegen den Terror verändern die rechtliche Landschaft von Grund auf." Und selbst konservative Kommentatoren wie der Kolumnist der New York Times William Safire finden harsche Worte für den Präsidenten: “Auf die fehlgeleiteten Ratschläge eines frustrierten, panischen Generalstaatsanwaltes hin, hat ein amerikanischer Präsident soeben mehr oder weniger diktatorische Macht ergriffen, um Ausländer ins Gefängnis zu werfen oder hinzurichten", schrieb er gleich nach der Verordnung. “Wir lassen George W. Bush durchgehen, dass er das amerikanische Rechtsverständnis durch militärische Femegerichte ersetzt."

Es ist keineswegs das erste Mal, dass die USA Militärgerichte innerhalb ihrer eigenen Staatsgrenzen installieren. Das letzte Mal verurteilten sie 1942 sechs deutsche Agenten zum Tode, die von einem U-Boot vor der amerikanischen Küste abgesetzt worden waren, um amerikanische Fabriken, Eisenbahnlinien und Brücken in die Luft zu jagen. Doch während Präsident Roosevelt noch den Anstand hatte, sich die militärische Verurteilung der Nazisaboteure wenigstens nachträglich vom Kongress und dem obersten Gerichtshof absegnen zu lassen, denkt George W. Bush gar nicht daran, die Legislative in die Entscheidungsprozesse seiner Regierung einzubeziehen. Die Einrichtung der Militärgerichte wurde per Dekret beschlossen. Die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union ACLU rief in einem dringenden Aufruf auch nicht die Regierung an, sondern den Kongreß und den Senat. “Die ACLU wendet sich an die Legislative unseres Landes mit der Forderung, ihre Aufsichtspflicht wieder aufzunehmen", heißt es da.

Der stellvertretende Bundesstaatsanwalt Michael Chertoff versuchte den Rechtsausschuß des Senats letzte Woche zu beruhigen: “Um wirklich unter die Verordnung zu fallen, müßte man Verbrechen gegen das Kriegsrecht begangen haben." Doch eine große Gefahr der Verordnungen sei, so der Harvardprofessor und ehemalige Generalstaatsanwalt Philip Heymann, dass die Formulierungen so schwammig gehalten sind, dass sie eben nicht nur gegen Terroristenführer in Übersee, sondern auch gegen die 18 Millionen meist legal in den USA lebenden Ausländer angewandt werden könnten.

Welche Auswirkungen die Antiterrorgesetze haben können, zeigte schon die ersten Fahndungswelle nach dem 11. September. Rund 1200 Männer verschiedener Nahostländer wurden seit dem 11. September verhaftet, darunter auch 60 israelische Staatsbürger. Öffentlichkeit und Medien wurden weder über die Namen noch über die Anklagepunkte informiert. Nur knapp über einhundert stehen unter konkretem Verdacht, mit Terrorgruppen in direkter Verbindung zu stehen. Viele von ihnen sind lediglich potentielle Kronzeugen, die in so genannte “vorsorgliche Haft" genommen wurden. Ein Verfahren, das gegen die Prinzipien des Rechtsstaates verstößt. In einem Meinungsartikel der New York Times verglich der Kolumnist Bob Herbert die Inhaftierung ohne Verfahren mit den “Desaparecidos" unter der argentinischen Militärdikatur in den späten 70er Jahren. Auch damals hätten die Sicherheitskräfte eines Staates Terrorverdächtige erst einmal aufgegriffen.

Inzwischen regt sich der Protest nicht nur bei den Bürgerrechtlern und den Gesetzgebern. Auch in der Exekutive selbst machen nicht mehr alle Kräfte bei der Demontage des Rechtsstaates mit. Im Rahmen der Terrofahndnung hat Generalstaatsanwalt John Ashcroft soeben die Direktive ausgegeben, 5000 junge Männer arabischer Herkunft zu “freiwilligen" Verhören zu bitten. Für den Polizeichef von Portland Oregon Andrew Kirkland verstieß diese Verordnung gegen zu viele Bürger- und Strafrechte auf einmal. Vor allem gegen das Gesetz gegen “racial profiling", die Verdächtigung auf Grund der Zugehörigkeit einer ethnischen Gruppe. Die Polizeikräfte von sieben Städten sind dem Beispiel von Portland schon gefolgt und verweigern Ashcroft die Zusammenarbeit - Hillsboro und Corvallis, beide ebenfalls in Oregon, Detroit im Staat Michigan, Richardson und Austin in Texas, San Francisco und San Jose in Kalifornien.

Auch Europa läuft inzwischen Gefahr, sein Rechtsverständnis dem Kampf gegen den Terrorismus zu opfern. Ein von Anwälten aus 11 Ländern unterzeichneter europäischer Aufruf warnt vor dem Beschluß von europaweiten Antiterrorgesetzen, den die Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedsländer am heutigen 6. Dezember fassen wollen. Unter dem Vorwand des 11. September wurde der Terrorismus in den vorläufigen Entwürfen so weitläufig definiert, dass auch die Blockade oder Besetzung von Infrastrukturen als terroristischer Akt gelten könnten. Das würde allerdings bedeuten, dass nicht nur Krawalle wie in Genua und Göteborg, sondern auch ziviler Widerstand und sogar die Streiks von Belegschaften unter die Antiterrorgesetzgebung fallen. Das würde nicht nur das Rechtsverständnis von Grund auf in Frage stellen, sondern die Demokratie an sich.


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