War die Entscheidung des Gerichtes ein richtiger oder ein symbolischer Sieg?
Michael Bothe: Das war ein richtiger Sieg, weil hier festgeschrieben wurde, dass auch für hochpolitische Fragen rechtliche Maßstäbe bestehen, und diese auch zu beachten sind.
Israel weigert sich allerdings, die Entscheidung anzuerkennen.
Bothe: Israel wird es aber nach dem Urteil schwerer haben als vorher, seine Politik durchzusetzen, die letzten Endes darauf hinausläuft, nach 1967 weitere Teile Palästinas endgültig dem eigenen Land einzuverleiben.
Wird die Entscheidung denn effektive Folgen haben?
Bothe: Das wird sie sicherlich, weil es für dritte Staaten schwieriger sein wird, mit Israel in bestimmten Punkten zusammenzuarbeiten. Das gilt insbesondere für die Vereinigten Staaten. Der Gerichtshof hat ganz eindeutig, und einstimmig erklärt, dass die Siedlungspolitik Israels völkerrechtswidrig ist. Damit ist die Zusage von Präsident Bush, er wäre damit einverstanden, wenn Teile des Westjordanlandes bei einer endgültigen Friedensregelung an Israel gingen und Siedlungen aufrecht erhalten werden sollten, mit dem Makel der Rechtswidrigkeit behaftet. Das macht es auch politisch schwieriger, solche Zusagen einzuhalten.
Ist es für Betroffene nach dem Urteil möglich, in einem Drittland auf Schadensersatz zu klagen, wie dies in den USA oft geschieht?
Bothe: Diese Erwägungen bestehen selbstverständlich. Auf der anderen Seite ist ja auch versucht worden, von israelischer Seite in USA gegen die PLO oder gegen die Palästinensische Behörde zu klagen. Grundlage dafür ist der amerikanische 'Alien Tort Claims Act', der erlaubt, dass vor amerikanischen Gerichten Streitigkeiten und Völkerrechtswidrigkeiten aus aller Welt verhandelt werden. Wird der gleichmäßig angewendet, müssten gerade nach dem Haager Urteil palästinensische Klagen gegen Israel und israelische Amtsträger zulässig und begründet sein.
Wie realistisch wären solche Klagen in der Praxis?
Bothe: Da hätte ich gewisse Bedenken, weil die amerikanischen Gerichte meist auf amerikanische Regierungspolitik Rücksicht nehmen. Dafür gibt es rechtliche Präzedenzfälle. Wenn die amerikanische Regierungspolitik weiter auf der gleichen Linie bleibt wie in den letzten Jahren, ist zu befürchten, dass trotz des Spruchs des Internationalen Gerichtshofes palästinensische Klagen, die im Widerspruch zur amerikanischen Politik stehen, nicht erfolgreich sind.
Hat sich die Nahostpolitik unter Bush sehr geändert, oder verfolgt er die Linie seiner Vorgänger?
Bothe: Was den Umgang mit Palästina angeht, hat sich das unter Bush nicht wesentlich geändert.
Es gab vor einigen Wochen schon ein Urteil des obersten israelischen Gerichtshofes, dass der Verlauf der Mauer an einer Stelle korrigiert werden muss.
Bothe: An dieser einen Stelle, weil nur die an dieser Stelle die betroffene Gemeinde geklagt hatte. Der entscheidende Unterschied ist allerdings, dass der israelische Gerichtshof die prinzipielle Notwendigkeit eines solchen Bauwerkes im Gegensatz zum Gerichtshof in Den Haag nicht anzweifelt. Der israelische Gerichtshof hat dabei allerdings einen Gesichtspunkt bestätigt, der auch im Verfahren in Den Haag eine wichtige Rolle gespielt hat. Selbst wenn man sagt, dass die Mauer ein geeignetes Mittel ist, um Sicherheitsinteressen zu wahren, geht der Verlauf der Mauer über alles hinaus, was vernünftigerweise mit solchen Interessen gerechtfertigt werden kann.
Was für eine völkerrechtliche Bedeutung hat der Spruch des IGH?
Die USA, Rußland und die EU demonstrierten ja zunächst seltene Einigkeit und befanden, dass das Gericht sich aus diese Frage heraushalten solle.
Bothe: Dass sich Europa einig war, stimmt nicht ganz. Eine ganze Reihe von europäischen Staaten haben vor dem Gerichtshof schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Die einen waren dafür, dass der Gerichtshof ein Urteil abgibt, wie zum Beispiel Frankreich und Schweden. Die Bundesrepublik und Großbritannien waren dagegen der Meinung, der Gerichtshof solle sich da heraushalten. Und die Vereinigten Staaten haben gesagt, man solle das ganze besser einer einvernehmlichen Lösung überlassen. Was war denn die Motivation der Bundesrepublik?
Bothe: Da würde ich Ihnen empfehlen, den deutschen Außenminister zu fragen. Dafür habe ich keine vernünftige Erklärung.
Läßt sich aus der Erfahrung mit diesem Fall schon etwas für die Zukunft des Internationalen Strafgerichtshofes ableiten?
Michael Bothe ist emeritierter Professor für Völkerrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt. In dem Verfahren über die Rechtmäßigkeit der israelischen Sperranlagen im Westjordanland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gehörte er zum Anwaltsteam der Arabischen Liga, für die er auch das Plädoyer führte. Die Gutachtenanfrage war von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2003 dem Gericht unterbreitet worden. Am vergangenen Freitag urteilte der Gerichtshof, dass die Sperranlagen dem Völkerrecht widersprechen. Israel hat an der Anhörung des Gerichts nicht teilgenommen und den Spruch auch nicht anerkannt.
Bothe: Für die Völkerrechtsordnung ist dieses Gutachten ein ganz wesentlicher Präzedenzfall. Es ging zum einen um die Auslegung des Gewaltverbots, insbesondere um das Verbot, Land durch Ausübung militärischer Gewalt zu erwerben. Es ging um die Bestätigung der Tatsache, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch jenseits des reinen Dekolonisierungszusammenhangs Bestandteil des völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts ist.
Es ging um die Frage der Geltung von Menschenrechten in Extremsituationen wie bewaffneten Konflikten. Und es ging auch um die umstrittene Frage, ob die Vierte Genfer Konvention zum Schutz der Konfliktopfer auf das von Israel besetzte Gebiet anzuwenden ist, wovon wiederum die Beantwortung der Frage abhängt, ob die israelische Siedlungspolitik eine Verletzung des Völkerrechtes ist oder nicht. Das hat der Gerichtshof nun mit großer Eindeutigkeit bejaht.
Das Abstimmungsergebnis 14 zu 1 lässt übrigens nicht deutlich werden, dass auch der amerikanische Richter in einer ganzen Reihe von Punkten mit der Mehrheit des Gerichts einig war, unter anderem in dieser Frage der Verurteilung der israelischen Siedlungspolitik als rechtswidrig.
Die Haltung der Vereinigten Staaten ist allerdings nachvollziehbar, denn es ging ja hier um Rechtsfragen, bei denen das völkerrechtliche Gewaltverbot eine große Rolle spielte. Da ist der Gerichtshof in den vergangenen Jahrzehnt ziemlich strikt gewesen, und zwar seit seiner Entscheidung in der Klage Nicaraguas gegen die Vereinigten Staaten im Jahr 1986. Von daher hat es eine gewisse innere Logik, wenn ein Staat es vermeiden will, dass dieses Gericht schon wieder eine rechtliche Aussage trifft, die ihm politisch nicht in den Kram passt.
Bothe: Dieses Verfahren war zunächst ein Sieg für das Völkerrecht. Es kommt jetzt erst einmal darauf an, wie die internationale Gemeinschaft dieses Rechtsgutachten aufnimmt. In der nächsten Woche wird die Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen aufgefordert werden, dieses Gutachten anzuerkennen. Das könnte der Ausgangspunkt eines politischen Prozesses sein, in dem der Druck auf Israel erhöht wird, sich so zu verhalten, wie es das Völkerrecht nach der Aussage der Gerichts verlangt.
Was den internationalen Strafgerichtshof angeht, so steht der kurz vor seinen ersten Bewährungsproben. Es bleibt ja die Frage, ob ein völkerrechtliches Regime auch ohne die Beteiligung der letzten Supermacht funktionieren kann. Zunächst wird sich der Strafgerichtshof schwerpunktmäßig mit Konflikten in Afrika befassen. Von daher ist es sehr wichtig, dass mit der Republik Kongo nun ein afrikanische Staat selbst ein Verfahren vor dieses Gericht gebracht hat. Hier wird sich wohl zeigen, dass der Gerichtshof auch ohne die Vereinigten Staaten eine vernünftige und nützliche Rolle spielen kann. Die internationale Gerichtsbarkeit hat also neue Chancen.
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